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BPatG, 14.11.2000 - 24 W (pat) 282/99 |
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- BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96
Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke
Auszug aus BPatG, 14.11.2000 - 24 W (pat) 282/99
Da die angegriffene Marke aus den zwei Bestandteilen "Caribic" und "Sun" gebildet ist, könnte eine unmittelbare Verwechselbarkeit mit der Widerspruchsmarke "Caribic" nur angenommen werden, wenn der Gesamteindruck der angegriffenen Marke durch den übereinstimmenden Bestandteil "Caribic" in einer Weise geprägt würde, daß der weitere Bestandteil "Sun" zu vernachlässigen wäre (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2000, 1031, 1032 "Carl Link"; GRUR 2000, 233, 234 "RAUSCH/ELFI RAUCH"; GRUR 1998, 1014 "ECCO II"; GRUR 1998, 942 "ALKA-SELTZER"; GRUR 1996, 775, 776 "Sali Toft").Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Beurteilung, ob eine Marke durch einen von mehreren Bestandteilen in ihrem Gesamteindruck geprägt wird, im Regelfall nur anhand der Gestaltung der Marke selbst, also ohne Berücksichtigung der Widerspruchsmarke, festzustellen (BGH GRUR 2000, 233, 234 f. "RAUSCH/ELFI RAUCH"; GRUR 1996, 198, 199 "Springende Raubkatze").
- BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97
Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke
Auszug aus BPatG, 14.11.2000 - 24 W (pat) 282/99
In Betracht kommt insoweit vor allem eine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens (BGH GRUR 2000, 886, 887 "Bayer/BeiChem" m.w.Nachw.). - EuGH, 04.05.1999 - C-108/97
Windsurfing Chiemsee
Auszug aus BPatG, 14.11.2000 - 24 W (pat) 282/99
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gilt das auch dann, wenn sich an der betreffenden Bezeichnung ein konkretes, aktuelles oder ernsthaftes Freihaltebedürfnis im Sinne der früheren deutschen Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 1983, 768, 769 "Capri-Sonne") nicht feststellen läßt (EuGH GRUR 1999, 723, 726 Nr. 35 "CHIEMSEE").
- BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93
"Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten …
Auszug aus BPatG, 14.11.2000 - 24 W (pat) 282/99
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Beurteilung, ob eine Marke durch einen von mehreren Bestandteilen in ihrem Gesamteindruck geprägt wird, im Regelfall nur anhand der Gestaltung der Marke selbst, also ohne Berücksichtigung der Widerspruchsmarke, festzustellen (BGH GRUR 2000, 233, 234 f. "RAUSCH/ELFI RAUCH"; GRUR 1996, 198, 199 "Springende Raubkatze"). - BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97
ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke
Auszug aus BPatG, 14.11.2000 - 24 W (pat) 282/99
Darüber hinaus sind auch alle weiteren Umstände zu berücksichtigen, die sich auf die Verwechslungsgefahr auswirken können, insbesondere die Kennzeichnungskraft der älteren Marke (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2000, 603, 604 "Ketof/ETOP"; GRUR 2000, 506, 508 "ATTACHÉ/TISSERAND"; GRUR 1999, 995, 997 "HONKA"). - BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96
HONKA
Auszug aus BPatG, 14.11.2000 - 24 W (pat) 282/99
Darüber hinaus sind auch alle weiteren Umstände zu berücksichtigen, die sich auf die Verwechslungsgefahr auswirken können, insbesondere die Kennzeichnungskraft der älteren Marke (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2000, 603, 604 "Ketof/ETOP"; GRUR 2000, 506, 508 "ATTACHÉ/TISSERAND"; GRUR 1999, 995, 997 "HONKA"). - BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97
Verwechslungsgefahr zweier Marken
Auszug aus BPatG, 14.11.2000 - 24 W (pat) 282/99
Denn unter diesen Voraussetzungen muß davon ausgegangen werden, daß der Verkehr die betreffende Marke nicht als Zusammenfügung unterschiedlich gewichtiger Bestandteile, sondern als gedankliche Einheit auffaßt (vgl. BGH GRUR 1999, 733, 735 "LION DRIVER"; GRUR 1999, 586, 587 "White Lion"). - BGH, 18.06.1998 - I ZR 15/96
"ALKA-SELTZER"; Verwechslungsgefahr
Auszug aus BPatG, 14.11.2000 - 24 W (pat) 282/99
Da die angegriffene Marke aus den zwei Bestandteilen "Caribic" und "Sun" gebildet ist, könnte eine unmittelbare Verwechselbarkeit mit der Widerspruchsmarke "Caribic" nur angenommen werden, wenn der Gesamteindruck der angegriffenen Marke durch den übereinstimmenden Bestandteil "Caribic" in einer Weise geprägt würde, daß der weitere Bestandteil "Sun" zu vernachlässigen wäre (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2000, 1031, 1032 "Carl Link"; GRUR 2000, 233, 234 "RAUSCH/ELFI RAUCH"; GRUR 1998, 1014 "ECCO II"; GRUR 1998, 942 "ALKA-SELTZER"; GRUR 1996, 775, 776 "Sali Toft"). - BGH, 10.11.1999 - I ZB 13/97
Ketof/ETOP; Verwechslungsgefahr von Marken für rezeptpflichtige Arzneimittel
Auszug aus BPatG, 14.11.2000 - 24 W (pat) 282/99
Darüber hinaus sind auch alle weiteren Umstände zu berücksichtigen, die sich auf die Verwechslungsgefahr auswirken können, insbesondere die Kennzeichnungskraft der älteren Marke (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2000, 603, 604 "Ketof/ETOP"; GRUR 2000, 506, 508 "ATTACHÉ/TISSERAND"; GRUR 1999, 995, 997 "HONKA"). - BGH, 08.06.2000 - I ZB 12/98
Carl Link; Gesamteindruck einer Marke
Auszug aus BPatG, 14.11.2000 - 24 W (pat) 282/99
Da die angegriffene Marke aus den zwei Bestandteilen "Caribic" und "Sun" gebildet ist, könnte eine unmittelbare Verwechselbarkeit mit der Widerspruchsmarke "Caribic" nur angenommen werden, wenn der Gesamteindruck der angegriffenen Marke durch den übereinstimmenden Bestandteil "Caribic" in einer Weise geprägt würde, daß der weitere Bestandteil "Sun" zu vernachlässigen wäre (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2000, 1031, 1032 "Carl Link"; GRUR 2000, 233, 234 "RAUSCH/ELFI RAUCH"; GRUR 1998, 1014 "ECCO II"; GRUR 1998, 942 "ALKA-SELTZER"; GRUR 1996, 775, 776 "Sali Toft"). - BGH, 09.05.1996 - I ZB 11/94
"Sali Toft"; Selbständige Stellung eins Wort-Elements innerhalb eines …
- BGH, 11.02.1999 - I ZB 33/96
Verwechslungsgefahr von Marken nach Ähnlichkeit in Klang, Bild oder …
- BGH, 02.07.1998 - I ZB 36/95
"ECCO II"; Prägung eines aus mehreren Wörtern bestehenden Zeichens auf dem …
- BGH, 30.06.1983 - I ZR 96/81
Verwechslungsgefahr zwischen dem Warenzeichen "Capri-Sonne" und der Bezeichnung …